Datenschutzerklärung Judokan Bretten e.V.

 

Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten:

Um die verschiedenen Vorgänge im Sportbetrieb abwickeln zu können, müssen im Rahmen der Vereinsarbeit die nachfolgenden Daten erhoben, gespeichert und auszugsweise an Fachverbände übermittelt werden. Diese werden auch den führenden Vorstandsmitgliedern (1. Vorsitzender, stellv. Vorsitzender, Kassenwart) vollständig zugänglich gemacht. Allen anderen Funktionsträgern werden nur diese Daten bereitgestellt, die zur Erfüllung des Sportbetriebs notwendigen sind. Teile dieser Daten werden auch in der Presse und der Homepage veröffentlicht.

 

Es handelt sich um folgende Daten:

- Vor- und Nachname des Mitgliedes

- Geburtsdatum

- Geschlecht

- Nationalität

- Anschrift

- Fotos

- Bankverbindung

 

Daten, die in der Presse und Homepage veröffentlicht werden können:

- Vorname des Mitglieds

- Altersklasse

- Fotos

 

Datennutzung im Verein:

Der Judokan Bretten e.V. speichert, erhebt und nutzt die Daten seiner Mitglieder, sowie die der Erziehungsberechtigten der minderjährigen Mitglieder. Im Rahmen der Vereinstätigkeit werden diese Daten den jeweiligen Trägern des Vereins ausschließlich zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes zur Verfügung gestellt. 

Der Judokan Bretten e.V. versichert die ihm zur Verfügung gestellten Daten nach bestem Wissen gemäß den Regeln des geltenden deutschen zu verarbeiten, zu speichern und weiterzuleiten.

 

Die Einwilligung zur Datenverarbeitung kann jederzeit widerrufen werden. Bei Jugendlichen vor dem 16. Lebensjahr muss dies durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Der Widerruf bedarf der Schriftform.

 

Soziale Netzwerke:

Der Judokan Bretten e.V. veröffentlicht keine Inhalte in sozialen Medien wie Facebook, Twitter, Instagram oder ähnliches. Für Inhalte, die durch einzelne Mitglieder veröffentlicht werden, übernimmt der Judokan Bretten keine Haftung. Die Vereinsführung ist angewiesen, keine personenbezogenen Daten in solchen Medien zu verbreiten oder anderweitig weiterzugeben. Die Haftung liegt auch hier beim Mitglied.

 

Weiterleitung der Daten an die Verbände:

Der Judokan Bretten e.V. ist Mitglied des Badischen Judo-Verbandes, des deutschen Judo-Bundes, des Badischen Sportbundes und des Baden-Württembergischen Box-Verbandes.

Zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes ist es erforderlich, personenbezogene Daten an die Fachverbände weiterzuleiten.

 

Speicherdauer der Mitgliedsdaten:

Mitgliedsdaten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO) oder Satzungen und Ordnungen ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre.

 

Judo-Pass-App / Doku-Me

Der Judokan Bretten e.V. ist durch die Mitgliedschaft im Badischen Judo Verband e.V. und somit mittelbar auch dem deutschen Judo-Bund e.V. verpflichtet, die Software des Unternehmens DokuMe GmbH einzusetzen. Hiervon betroffen sind alle Aktiven Judoka des Vereins. 

Der Judokan Bretten übernimmt keine Haftung, die sich aus dem Betrieb und den Datenschutzmaßnahmen der Verpflichtung zum Einsatz der Judopass App und dem Portal zur Verwaltung von digitalen Judo-Pässen ergibt.

 

Verantwortlichkeit für den Datenschutz

Verantwortliche Stelle ist der Judokan Bretten e.V., 75438 Knittlingen, Engentalweg 7, Tel: 07043 9599845; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Betroffenenrechte

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund einer Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse und einer Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling.

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Erklärung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Unterzeichnung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Erklärung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Erklärung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der datenschutzrechtlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die der Unterzeichner mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt hat. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Erklärung als lückenhaft erweist.

 

 

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